Ehe

Brautpaare die sich in der Schweiz trauen lassen wollen, wenden sich am schweizerischen Wohnort der Braut oder des Bräutigams an das Zivilstandsamt. Das Vorbereitungsverfahren kann erst eingeleitet werden, wenn die Ehevoraussetzungen erfüllt sind, insbesondere, wenn beide Verlobte das 18. Altersjahr vollendet haben. Ist eine sprachliche Verständigung mit dem Zivilstandsamt nicht möglich, muss das Brautpaar für das Vorbereitungsverfahren und die Trauung auf ihre Kosten eine übersetzende Person mitbringen.

 

Vorbereitung

Die administrative Vorbereitung der Trauung wird Vorbereitungsverfahren genannt. Melden Sie sich telefonisch bei uns, wir beraten Sie gerne und geben Auskunft über die beizubringenden Unterlagen. Nach Einreichung des Formulars "Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung" und der persönlichen Heiratspapiere werden Sie von uns aufgefordert persönlich auf dem Zivilstandsamt zu erscheinen. Sie unterschreiben zwei Formulare, "Erklärung betreffend die Voraussetzungen für die Eheschliessung" sowie " Name und Bürgerrecht nach der Trauung". Zum Ehenamen gibt das "Merkblatt über die Namensführung bei Eheschliessung" weitere Auskünfte.

 

Jetzt ist das Vorbereitungsverfahren abgeschlossen und das Trauungsdatum kann definitiv festgelegt werden. Wir bestätigen Ihnen schriftlich den Abschluss und das Trauungsdatum. Sie haben jetzt noch eine Wartefrist von 10 Tagen jedoch spätestens nach 3 Monaten muss die Ziviltrauung vollzogen sein. Findet die Trauung nicht in unserem Zivilstandskreis statt, wird dem Brautpaar eine Trauungsermächtigung abgegeben. Damit ist eine Trauung bei jedem anderen Zivilstandsamt in der Schweiz möglich.

 

Findet die Trauung im Ausland statt, muss eventuell ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden.

 

Trauung

Brautleute und Trauzeugen müssen bei der Trauung einen amtlichen Ausweis mit Foto vorweisen. In unserem Zivilstandskreis stehen Ihnen 13 Trauungslokale zur Verfügung.

 

Montag bis Freitag können Sie von 08.00 - 11.00 Uhr sowie von 13.45 - 16.00 Uhr heiraten. Samstagstrauungen/-beurkundungen sind je an einem Wochenende pro Monat, am Amtssitz möglich. Der jeweilige Samstag wird aufgrund der ersten Anmeldung im betreffenden Monat festgelegt. Die Trauungen finden zwischen 08.00 - 11.00 statt.

 

Gebühren

Das Vorbereitungsverfahren und die Trauung sind kostenpflichtig. Bei Trauungen im Schloss Tarasp fallen nebst den ordentlichen Taxen noch Fr. 400.00 für die Benützung des Lokals sowie Fr. 50.00 Verwaltungskosten an. Auch bei Trauungen in der Tuor Ardez fallen nebst den ordentlichen Taxen noch CHF 400.00 für die Benützung des Festlokals oder CHF 250.00  für die Benützung der Stube zuzüglich CHF 50.00 Verwaltungskosten an.

Ausserordentliche Trauungslokale

Schloss Tarasp

Turm Ardez

Trauungslokale

Zernez

Guarda

Ardez

Tarasp

Scuol

Sent

Valsot

Samnaun

Müstair

Kontakt

Regiun Engiadina Bassa/Val Müstair

Zivilstandsamt
Chasa du Parc
CH–7550 Scuol
Telefon: +41 (0) 81 861 00 08
E-Mail: zivilstandsamt@ebvm.ch

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