Eingetragene Partnerschaft?

Seit dem 1. Januar 2007 können sich gleichgeschlechtliche PartnerInnen beim Zivilstandsamt eintragen lassen und verbinden sich damit zu einer Lebensgemeinschaft mit genau definierten Rechten und Pflichten.

 

 Personen die sich zu dieser Lebensgemeinschaft entschliessen, wenden sich am schweizerischen Wohnort eines der Partner oder einer Partnerin an das Zivilstandsamt. Das Vorverfahren kann erst eingeleitet werden, wenn die Grundvoraussetzungen erfüllt sind, insbesondere, wenn beide PartnerInnen das 18. Altersjahr vollendet haben.

 

Ist eine sprachliche Verständigung mit dem Zivilstandsamt nicht möglich, muss das Paar für das Vorverfahren und die Registrierung auf ihre Kosten eine übersetzende Person mitbringen.

 

Vorbereitung

Analog zur Eheschliessung wird ein Vorverfahren durchgeführt. Melden Sie sich telefonisch bei uns, wir beraten Sie gerne und geben Auskunft über die beizubringenden Unterlagen. Das Merkblatt Eingetragene Partnerschaft gibt Ihnen weitere Informationen. Nach Einreichung des Formulars "Gesuch für die Eintragung einer Partnerschaft" und der persönlichen Dokumente werden Sie von uns aufgefordert, persönlich bei uns auf dem Zivilstandsamt zu erscheinen. Sie unterschreiben das Formular, "Erklärung betreffend die Voraussetzungen für die Eintragung einer Partnerschaft".

 

Jetzt ist das Vorverfahren abgeschlossen. Spätestens nach 3 Monaten muss die Beurkundung vollzogen sein.

 

Findet die Beurkundung nicht in unserem Zivilstandskreis statt, wird dem Paar eine Ermächtigung abgegeben. Damit ist die Eintragung der Partnerschaft bei jedem anderen Zivilstandsamt in der Schweiz möglich.

 

Begründung der eingetragenen Partnerschaft

Die Beurkundung kann sofort nach Abschluss des Vorverfahrens erfolgen. Für die Beurkundung mit Zeremonie gelten bezüglich Zeiten und Orte dieselben Regeln wie bei der Ziviltrauung.

 

Die Beurkundung benötigt im Gegensatz zur Eheschliessung keine Zeugen. Die Zivilstandsbeamtin bzw. der Zivilstandsbeamte beurkundet die von den PartnerInnen unterschriebene Partnerschaftserklärung. Der Zivilstand lautet nun "in eingetragener Partnerschaft".

 

Gebühren

Das Vorverfahren und die Beurkundung sind kostenpflichtig.

Kontakt

Regiun Engiadina Bassa/Val Müstair

Zivilstandsamt
Chasa du Parc
CH–7550 Scuol
Telefon: +41 (0) 81 861 00 08
E-Mail: zivilstandsamt@ebvm.ch

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