Todesfälle im Zivilstandskres En sind uns innert 2 Tagen zu melden.

 

Tod zu Hause

Melden Sie den Todesfall an das Zivilstandsamt. Wir benötigen die ärztliche Todesbescheinigung und wenn vorhanden das Familienbüchlein.

 

Tod im Spital oder Heim

Spital- bzw. Heimbehörden erledigen hier die Formalitäten, Familienbüchlein abgeben.

 

Tod infolge eines Unfalles und ausserordentliche Todesfälle

Polizei und Arzt melden dem Zivilstandsamt den Todesfall, Familienbüchlein abgeben.

 

Todesfälle von ausländischen Staatsangehörigen

Wir benötigen die ärztliche Todesbescheinigung. Für weitere Dokumente setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

 

Merkblatt: 

Kontakt

Regiun Engiadina Bassa/Val Müstair

Zivilstandsamt
Chasa du Parc
CH–7550 Scuol
Telefon: +41 (0) 81 861 00 08
E-Mail: zivilstandsamt@ebvm.ch

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