Ein Kind unverheirateter Eltern hat Anspruch auf die Feststellung seiner Vaterschaft.

  • Dies kann geschehen durch den Vater beim Zivilstandsamt vor oder nach der Geburt
  • Der Richter stellt dies fest (Vaterschaftsprozess)

 

Erfolgt die Anerkennung beim Zivilstandsamt nicht innert nützlicher Frist, muss die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) für das Kind eine Beistandschaft errichten und den Beistand mit der Vaterschaftsregelung beauftragen.

 

Gerne beraten wir Eltern, die nicht verheiratet sind, über das Verfahren bei der Anerkennung der Vaterschaft. Wir informieren Sie über die erforderlichen Dokumente sowie den Ablauf des Verfahrens.

 

 

Merkblätter

Annerkennung Schweiz

Gemeinsames Sorgerecht

 

Kontakt

Regiun Engiadina Bassa/Val Müstair

Zivilstandsamt
Chasa du Parc
CH–7550 Scuol
Telefon: +41 (0) 81 861 00 08
E-Mail: zivilstandsamt@ebvm.ch

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